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Nicht ein Neuling, auf daß er sich nicht aufblase und ins Urteil des Lästerers falle.

Er muß aber auch ein gutes Zeugnis haben von denen, die draußen sind, auf daß er nicht falle dem Lästerer in Schmach und Strick.

Desgleichen die Diener sollen ehrbar sein, nicht zweizüngig, nicht Weinsäufer, nicht unehrliche Hantierungen treiben;

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